Solinger Vizebürgermeister bleibt trotz Berufung im Amt – Oberverwaltungsgericht entscheidet
Horst FischerSolinger Vizebürgermeister bleibt trotz Berufung im Amt – Oberverwaltungsgericht entscheidet
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Berufung gegen ein aktuelles Gerichtsurteil im Fall des Solinger Bürgermeisterstellvertreters Jan Welzel eingelegt. Dieser Schritt erfolgt, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf Anfang März seine vorläufige Amtsenthebung gestoppt hatte. Bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bleibt Welzel weiterhin im Amt.
Am 6. März 2026 hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung erlassen, die Welzels Absetzung von seinem Posten vorerst verhinderte. Die Bezirksregierung hat nun diese Entscheidung angefochten und den Fall an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen.
Durch die Berufung wird Welzels Amtsausübung nicht ausgesetzt – er bleibt somit bis zu einem endgültigen Urteil weiterhin als Bürgermeisterstellvertreter tätig. Die Behörden bestehen weiterhin auf ihrer rechtlichen Position und drängen darauf, dass das höhere Gericht das vorherige Urteil aufhebt.
Die Entscheidung der Bezirksregierung, in Berufung zu gehen, folgt auf ihre bisherige Haltung, die ursprüngliche Suspendierung aufrechtzuerhalten. Bisher wurden keine weiteren Details zu den konkreten juristischen oder politischen Gründen des Streits bekannt gegeben.
Der Fall geht nun vor das Oberverwaltungsgericht, das in einer abschließenden Entscheidung über Welzels Zukunft im Amt befinden wird. Bis dahin bleibt er in seiner Funktion aktiv, während das Verfahren läuft. Das Urteil wird klären, ob die ursprüngliche Suspendierung Bestand hat oder endgültig aufgehoben wird.






