Stichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Olav RuppertStichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Stichwahl um das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach und die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis findet am Sonntag, den 28. September 2025 statt
Wahlberechtigte, die für die ursprüngliche Wahl am 14. September Unterlagen beantragt hatten, erhalten die Stichwahl-Unterlagen automatisch bis Montag, den 22. September 2025.
Das zentrale Wahlbüro hat bestätigt, dass die Wahllokale für die Stichwahl dieselben bleiben wie bei der Wahl am 14. September. Sie sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer bereits Briefwahl beantragt hatte, kann nicht einfach vor Ort wählen – es sei denn, die ursprünglichen Briefwahlunterlagen werden mitgebracht. Diese können auch bis Sonntag, 16 Uhr, in städtischen Briefkästen oder im Wahlbüro abgegeben werden. Neue Briefwahlunterlagen erfordern einen persönlichen Ausweis im Direktwahlbüro der Stadt.
In Notfällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, ist eine nachträgliche Beantragung der Briefwahl bis Sonntag, 15 Uhr, möglich. Dafür sind ein ärztliches Attest und eine Vollmacht für einen Bevollmächtigten nötig. Das Wahlbüro befindet sich in der Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach, und ist per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 02202 - 14 2888 erreichbar.
Die Stichwahl entscheidet über das Amt des Bürgermeisters sowie des Landrats. Die Wähler:innen haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl. Alle Unterlagen und Fristen sind so festgelegt, dass eine Teilnahme bis zum Schließen der Wahllokale um 18 Uhr möglich ist.






