Strikte neue Regeln: Tiertransporte ohne Genehmigung verboten
Ein neues Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalens verschärft die Kontrollen im Tierhandel. Ohne offizielle Genehmigung sind gewerbliche Tiertransporte nun nicht mehr zulässig. Die Entscheidung folgt auf jahrelange juristische Auseinandersetzungen über den Tierschutz während des Transports.
Bisher wurden Wirbeltiere oft ohne entsprechende Erlaubnisse gehandelt. Doch wiederholte Verstöße gegen Transportstandards führten dazu, dass die bisherige Ausnahme Regelung gestrichen wurde. Das Gericht betonte, dass diejenige Partei, die den Transport organisiert – also den Spediteur auswählt und die Bedingungen festlegt –, die volle Verantwortung für das Wohl der Tiere trägt, selbst wenn sie diese nie direkt in die Hand nimmt.
Die deutsche Rechtsprechung hatte sich bereits in Richtung strengerer Tierschutzbestimmungen bewegt. So urteilte das Oberlandesgericht Naumburg 2011, dass die Zucht von Zoo-Tieren eine artgerechte Unterbringung des Nachwuchses garantieren muss. Fünf Jahre später forderte der Europäische Gerichtshof für Tiere, die in Drittländer außerhalb der EU exportiert werden, verbindliche Tierschutzgarantien – darunter den Nachweis von Ruhepausen während des Transports. Allerdings erlaubten Instanzgerichte wie in Köln und Potsdam mitunter weiterhin Transporte, obwohl Bedenken wegen mangelhafter Schlachtbedingungen im Ausland bestanden. Bis 2020 mehrten sich die Forderungen nach bundesweiten einheitlichen Verboten für besonders riskante Tiertransporte.
Das aktuelle Urteil stellt klar: Zwar müssen Transportunternehmen die Vorschriften einhalten, doch die Hauptverantwortung liegt bei den Auftraggebern der Fahrt. Das bedeutet, dass Käufer und Verkäufer, die Rindertransporte organisieren, nun einer strengeren Aufsicht unterliegen – vom Start bis zum Ziel muss das Wohl der Tiere sichergestellt sein.
Mit dem Beschluss werden Schlupflöcher geschlossen, die bisher einen ungeregelten Tierhandel ermöglichten. Sämtliche gewerbliche Transporte bedürfen nun einer vorherigen Genehmigung, und die Organisatoren sind rechtlich verpflichtet, den Tierschutz während des gesamten Transports zu gewährleisten. Die Maßnahme reiht sich ein in einen größeren Trend in der deutschen und europäischen Gesetzgebung, der auf schärfere Kontrollen bei Lebendtiertransporten abzielt.