Tierrechtsgruppe prangert Artenschutz-Pannen bei Amprion-Bauarbeiten an
Ariane HolzapfelTierrechtsgruppe prangert Artenschutz-Pannen bei Amprion-Bauarbeiten an
Die Aktionsgruppe Meerbusch für Tierrechte und Naturschutz hat schwere Vorwürfe gegen die Bauarbeiten des Netzbetreibers Amprion im südlichen Osterath erhoben. Seit 2023 beobachtet die Gruppe, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen für die stark gefährdete Kreuzkröte eingehalten werden. Nun wirft sie sowohl Amprion als auch der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vor, zentrale Probleme nicht ausreichend zu lösen.
Die Ermittlungen der Aktionsgruppe zeigen wiederkehrende Mängel beim Amphibien- und Reptilienschutzzaun auf. Zwischen Ende Juni 2023 und Ende November 2025 dokumentierte sie fehlerhafte Montagen und Lücken in der Umzäunung. Amprion hatte zwar erklärt, der Zaun sei bis zum 31. März 2023 fertiggestellt worden – die Aufzeichnungen der Gruppe belegen jedoch, dass dies erst kürzlich geschah.
Ein weiteres gravierendes Problem ist das Fehlen neu angelegter Mulden oder Hohlformen im Ausgleichsgebiet. Solche Strukturen sind entscheidend für die Schaffung von Laichgewässern der Kreuzkröte, einer streng geschützten Art und einer der am stärksten bedrohten Amphibien Mitteleuropas. Ohne sie bleibe der Lebensraum unbrauchbar, kritisiert die Gruppe.
Auch die Kommunikation mit den Behörden gestaltete sich schwierig. Die Antwort der UNB wurde als unzureichend bewertet – in einem achtseitigen ökologischen Überwachungsbericht waren sieben Seiten stark geschwärzt, darunter alle Fotos. Trotz mehrfacher Versuche, mit Amprion und der UNB in Dialog zu treten, blieben die Gespräche aus Sicht der Aktivisten ergebnislos.
Die UNB bestätigte zwar, dass Schutzzaune an Toren im Winter geöffnet bleiben dürfen. Seit Mitte Januar muss Amprion diese jedoch nachts vollständig schließen. Zwar räumte die Behörde ein, dass es in der Vergangenheit Probleme mit nicht ordnungsgemäß verschlossenen Toren gab, die Amprion später behob – weitere Sanktionen wegen anderer Verstöße sind jedoch nicht dokumentiert.
Angesichts der ausbleibenden Fortschritte hat die Aktionsgruppe nun eine auf Umweltrecht spezialisierte Anwältin beauftragt. Ein formeller Antrag an die UNB soll klären, wer für die Einhaltung der Artenschutzmaßnahmen verantwortlich ist.
Die Erkenntnisse der Gruppe deuten auf anhaltende Versäumnisse beim Schutz des Lebensraums der Kreuzkröte hin. Mit den nun eingeleiteten rechtlichen Schritten wächst der Druck auf Amprion und die UNB, die festgestellten Mängel zu beheben. Das Ergebnis könnte entscheiden, ob die Baustelle ihren gesetzlichen Verpflichtungen im Artenschutz nachkommt.






