Ulrike Guérot verliert Rechtsstreit gegen Universität Bonn nach Plagiatsvorwürfen
Horst FischerPolitikwissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht - Ulrike Guérot verliert Rechtsstreit gegen Universität Bonn nach Plagiatsvorwürfen
Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot hat ihren Rechtsstreit gegen die Universität Bonn verloren, nachdem sie im Februar 2023 entlassen worden war. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte die Entscheidung und urteilte, dass ihre Kündigung rechtmäßig sei. Guérot, bekannt für ihre kontroversen Positionen zu den COVID-19-Maßnahmen und dem Ukraine-Krieg, sah sich während ihres Bewerbungsverfahrens mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert.
Der Fall begann, als die Universität Bonn Guérots Stelle im vergangenen Jahr kündigte. Die Hochschule begründete dies mit Plagiaten in einem Dokument, das sie im Rahmen ihrer Bewerbung eingereicht hatte. Das Arbeitsgericht Bonn wies ihre Klage zunächst ab und bestätigte, dass die Entlassung rechtens sei.
Guérot zog vor das Landesarbeitsgericht Köln, doch auch hier entschieden die Richter gegen sie. Sie stellten fest, dass ihr Verhalten während des Bewerbungsverfahrens unangemessen gewesen sei, und bestätigten damit die Entscheidung der Universität. Mit dem Urteil des Berufungsgerichts endet ihr rechtlicher Widerstand.
Über ihre akademische Laufbahn hinaus ist Guérot eine polarisierende Figur in öffentlichen Debatten. Während der Pandemie kritisierte sie staatliche Schutzmaßnahmen und gewann sowohl Anhänger als auch Gegner. Jüngst forderte sie unverzügliche Friedensverhandlungen im Ukraine-Konflikt. Kritiker werfen ihr jedoch vor, mit einigen ihrer Aussagen zur Kriegssituation die Grenzen zwischen Angreifer und Opfer zu verwischen.
Ihr Buch „Wer schweigt, stimmt zu“ festigte ihren Ruf als provokante Kommentatorin. Dennoch konzentrierten sich die Gerichte in diesem Fall ausschließlich auf die Plagiatsvorwürfe.
Die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt, dass Guérots Entlassung Bestand hat. Sie wird keine Position mehr an der Universität Bonn innehaben, und das Urteil beendet den Rechtsstreit. Der Fall unterstreicht die Konsequenzen wissenschaftlichen Fehlverhaltens – unabhängig vom öffentlichen Einfluss einer Person.






