31 December 2025, 08:41

Verbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen umstrittenem Handgepäck-Tarif

Eine Handtasche wird gegen einen neutralen Hintergrund gezeigt.

Verbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen umstrittenem Handgepäck-Tarif

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Eurowings wegen deren Handgepäckregelung eingereicht. Im Fokus steht das Basistarif des Unternehmens, der Passagieren nur ein kleines persönliches Handgepäckstück erlaubt. Die Verbraucherschützer werfen der Airline vor, Kunden mit den aktuellen Bestimmungen in die Irre zu führen und gegen lauteren Wettbewerb zu verstoßen.

Das unter dem Aktenzeichen 12 O 267/25 eingereichte Verfahren ist die erste rechtliche Auseinandersetzung dieser Art gegen Eurowings. Die Verbraucherzentrale fordert ein gerichtliches Verbot, den Basistarif in der jetzigen Form zu verkaufen. Zudem soll die Airline den Tarif nicht mehr bewerben dürfen, solange er kein standardmäßiges Handgepäckstück einschließt.

Eurowings betont, dass die eigenen Handgepäckregeln und Tarifstrukturen den deutschen und EU-Vorschriften entsprechen. Das Unternehmen bezeichnet seine Richtlinien als transparent, fair und kundenfreundlich. Im Basistarif ist Passagieren lediglich ein kleines Gepäckstück mit maximalen Abmessungen von 40 x 30 x 25 Zentimetern gestattet.

Die Klage reiht sich in eine Serie ähnlicher rechtlicher Schritte ein, die der vzbv bereits im August 2025 gegen andere Airlines eingeleitet hat. Betroffen sind unter anderem EasyJet, Wizz Air und Vueling, bei denen die Verbraucherschützer vergleichbare Gebühren für Handgepäck anfechten.

Das Urteil in diesem Fall könnte Eurowings zwingen, die Bedingungen des Basistarifs zu überarbeiten. Falls das Gericht den Verbraucherschützern recht gibt, müsste die Airline künftig ein standardmäßiges Handgepäckstück in ihr günstigstes Ticketangebot aufnehmen. Die Entscheidung könnte zudem richtungsweisend für andere Billigfluglinien sein, die mit ähnlichen Klagen konfrontiert sind.