Vermögensverwalter verliert zwei Millionen Euro – und kommt mit Bewährung davon
Ariane HolzapfelSuspendierte Strafe für Vermögensverwalter wegen hochspekulativer Investments - Vermögensverwalter verliert zwei Millionen Euro – und kommt mit Bewährung davon
Ein Vermögensverwalter ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er durch hochriskante Investitionen über zwei Millionen Euro an Kundengeldern verloren hatte. Das Gericht entschied milder als von der Staatsanwaltschaft gefordert, die eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten beantragt hatte. Im Verfahren ging es um 39 Betrugsvorwürfe; der Angeklagte hatte sich vor Prozessbeginn schuldig bekannt.
Der Verwalter hatte Gelder seiner Kunden genutzt, um eigene finanzielle Verluste auszugleichen. Seine riskante Anlagestrategie führte 2021 zum vollständigen Verlust der anvertrauten Mittel. Als das Konstrukt zusammenbrach, gestand er den betroffenen Anlegern die Vorfälle.
Die Anklage warf ihm 39 eigenständige Betrugsdelikte vor, durch die ein Schaden von über zwei Millionen Euro entstanden war. Während des Prozesses berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte bereits zwei Monate seiner Bewährungszeit verbüßt hatte – eine Anrechnung auf die lange Verfahrensdauer bis zum Urteil.
Trotz des Antrages der Staatsanwaltschaft auf eine Haftstrafe entschied sich der Richter für eine Bewährung. In der Urteilsbegründung spielte dabei eine Rolle, dass der Angeklagte frühzeitig seine Schuld eingestanden hatte und Teile der Strafe bereits verbüßt waren.
Der Vermögensverwalter wird die restliche Bewährungszeit außerhalb des Gefängnisses verbringen. Seine Opfer verloren ihr gesamtes investiertes Geld, eine Rückerstattung gilt als unwahrscheinlich. Der Fall zeigt die Gefahren auf, die von unkontrolliertem Fehlverhalten vermeintlich vertrauenswürdiger Berater ausgehen.






