Zollbeamte stoppen Schmuggler mit illegalem Wärmebild-Zielfernrohr auf der A44
Hans-Theo KuhlZollbeamte stoppen Schmuggler mit illegalem Wärmebild-Zielfernrohr auf der A44
Zwei rumänische Männer wurden auf der Autobahn A44 angehalten, nachdem Zollbeamte in ihrem Transporter ein verstecktes Wärmebild-Zielfernrohr für Gewehre entdeckt hatten. Das Gerät, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird, befand sich zusammen mit nicht deklarierter Ware und einem gebrauchten BMW X6, der nach Rumänien gebracht werden sollte.
Der Fund löste ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung und illegalen Waffentransports aus. Die Behörden beschlagnahmten das verbotene Zielgerät.
Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Zollkontrolle auf der A44. Die Beamten durchsuchten einen in Rumänien zugelassenen Kleintransporter, der einen Anhänger mit einem BMW X6 im Wert von 4.000 Euro für Zollzwecke zog. Im Inneren des Fahrzeugs fanden sie das Wärmebild-Zielfernrohr, das in einem der Pakete versteckt war. Das Gerät verfügte über eine integrierte Montageschiene, wodurch es mit Schusswaffen kompatibel und somit nach dem deutschen Waffengesetz illegal ist.
Die beiden Männer, beide rumänische Staatsbürger, possessed keine erforderlichen Zollpapiere für die Ware und das Fahrzeug. Zudem wies der BMW einen defekten Turbolader auf, was zusätzliche Zweifel aufkommen ließ. Um ihre Reise fortsetzen zu können, beglichen die Reisenden 3.250 Euro an ausstehenden Einfuhrabgaben und hinterlegten eine Kaution in Höhe von 4.000 Euro.
Der Fall fällt in eine Phase verschärfter EU-Kontrollen für militärische Optik. Seit 2021 wurden die Vorschriften im Rahmen der aktualisierten Dual-Use-Verordnung (Verordnung 2021/821) verschärft, mit verstärkter Überwachung an wichtigen Häfen wie Hamburg und Rotterdam. Die deutsche BAFA-Behörde und Zollscans mit KI-Unterstützung setzen nun strengere Lizenzauflagen für Artikel wie Wärmebildzielgeräte durch – insbesondere seit dem Ukraine-Konflikt.
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat weitere Ermittlungen zum Schmuggelversuch angeordnet. Das beschlagnahmte Zielfernrohr bleibt in Verwahrung, während den Männern mögliche Anklagen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und Steuerhinterziehung drohen.
Die beiden Reisenden durften nach Begleichung der Abgaben und Hinterlegung der Kaution ihre Fahrt fortsetzen. Das Wärmebild-Zielfernrohr bleibt jedoch beschlagnahmt, und die Ermittlungen wegen illegalen Waffentransports und Steuerdelikten laufen weiter. Bislang haben die Behörden keine weiteren Strafen oder Gerichtsverfahren bekannt gegeben.






