07 February 2026, 18:24

Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen wird in Deutschland immer schwieriger – warum der Bund jetzt handeln muss

Ein Buntglasfenster in einer Kirche, das die Jungfrau Maria in einem weißen Kleid und einem Heiligenschein zeigt, die ein Baby hält, umgeben von einem Kreuz, einem Schild, einer Krone und religiöser Schrift in einer Schrifttype.

Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen wird in Deutschland immer schwieriger – warum der Bund jetzt handeln muss

Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland wird zunehmend erschwert

In Deutschland wird der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen immer schwieriger, da immer mehr Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft das Verfahren verbieten. Durch jüngste Fusionen hat sich die Situation weiter verschärft, sodass Frauen weniger Möglichkeiten für einen Abbruch haben. Nun wächst der politische Druck auf den Bund, einzugreifen und das Problem zu lösen.

Die Debatte entzündete sich an einem Gerichtsurteil zugunsten eines Arztes, dem die Durchführung von Abbrüchen in einem katholischen Krankenhaus untersagt worden war – allerdings hat das Urteil keine weiterreichende Wirkung.

Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied kürzlich zugunsten von Dr. Joachim Volz und erlaubte ihm, Schwangerschaftsabbrüche weiterhin in seiner Privatpraxis und im Krankenhaus, in dem er arbeitet, durchzuführen. Der Fall zeigt die Spannungen zwischen individuellen ärztlichen Rechten und den Richtlinien der Einrichtungen. Allerdings betrifft das Urteil nur Dr. Volz und schafft keine rechtliche Präzedenz für andere Krankenhäuser mit ähnlichen Beschränkungen.

Krankenhäuser bleiben ein zentraler Anlaufpunkt für Schwangerschaftsabbrüche, da sie gesetzlich verpflichtet sind, ihre Versorgungsaufgabe zu erfüllen – selbst wenn sie öffentlich finanziert werden. Doch durch Fusionen mit katholischen Trägern haben sich die Verbote ausgeweitet, was die Verfügbarkeit weiter verringert. Die vom Bund in Auftrag gegebene Elsa-Studie hatte bereits das Ausmaß des Problems aufgezeigt und erhebliche Versorgungslücken offenbart.

Nun fordern Politikerinnen und Politiker konkrete Maßnahmen. Ulle Schauws, Abgeordnete der Bundestagsfraktion, betont, dass der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ein grundlegender Bestandteil der Frauengesundheit sei. Zwar dürften einzelne Ärztinnen und Ärzte die Mitwirkung verweigern, doch ganze Einrichtungen könnten keine pauschalen Verbote verhängen. Die Fraktion plant einen Antrag einzubringen, der Krankenhäuser verpflichtet, Abbrüche anzubieten, wenn keine alternativen Möglichkeiten bestehen.

Die Chancen für eine Umsetzung stehen nicht schlecht, da Teile der schwarz-roten Koalition die Idee bereits unterstützen. Schauws fordert zudem Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf, klar Stellung zu beziehen. Sie kritisiert, dass die Bundesländer ihrer Verantwortung nicht nachkommen und eine ausreichende Versorgung nicht gewährleisten. Ohne ein Eingreifen des Bundes werde sich die Situation weiter verschlechtern, warnt sie.

Das Urteil im Fall von Dr. Volz bringt zwar eine begrenzte Entlastung, löst aber nicht das grundsätzliche Problem des eingeschränkten Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen. Krankenhäuser mit religiöser Bindung halten an ihren Verboten fest, sodass viele Frauen vor Ort keine Möglichkeit haben. Der parlamentarische Antrag könnte – falls verabschiedet – Einrichtungen zwingen, ihrer Versorgungsverpflichtung nachzukommen. Doch nur wenn der Bund konsequent für Veränderungen sorgt, wird sich die Lage nachhaltig bessern.