17 April 2026, 18:14

89,38 Euro vor Gericht: Warum eine Apotheke gegen die AOK kämpft

Ein Apothekenschrank voller verschiedener Medikamente, darunter Schachteln und andere Gegenstände, die ordentlich auf den Regalen angeordnet sind.

89,38 Euro vor Gericht: Warum eine Apotheke gegen die AOK kämpft

Ein Rechtsstreit über die Abrechnung von Rezepten hat das Bundessozialgericht in Deutschland erreicht. Im Mittelpunkt steht eine Apotheke in Nordrhein-Westfalen und die Krankenkasse AOK Nordwest – es geht um 89,38 Euro. Der Streit dreht sich darum, wie teilweise verwendete Arzneimittelverpackungen in Rezepturen abgerechnet werden dürfen.

Ausgelöst wurde der Konflikt durch elf im Jahr 2018 und 2019 hergestellte Rezepturen. Die Apotheke verwendete dabei Mitosyl, ein rezeptfreies Arzneimittel, sowie Neribas, ein kosmetisches Produkt, für ihre Mischungen. Die AOK Nordwest argumentierte, dass nur die tatsächlich verwendete Menge in Rechnung gestellt werden dürfe, und forderte 112 Euro zurück.

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Die Apotheke hielt dagegen, dass es keine Vorschrift gebe, die die Aufbewahrung von Restmengen vorschreibe. Sie bestehe darauf, dass für jedes Rezept eine neue Tube Mitosyl geöffnet werde – daher sei der volle Packungspreis zu berechnen. Die unteren Instanzen in Münster und Nordrhein-Westfalen gaben der Apotheke recht und erklärten die Rückforderung für unberechtigt.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstützt die Position der Krankenkasse. Es plant, die Abrechnungsregeln so zu ändern, dass künftig nur noch Teilmengen berechnet werden dürfen. Allerdings könnte das anstehende Urteil des Bundessozialgerichts diese Reformen nicht mehr beeinflussen.

Die Entscheidung des Gerichts wird Klarheit über die Abrechnungsregeln für Rezepturen schaffen. Sollte die Apotheke gewinnen, könnten die Krankenkassen höhere Kosten für teilweise verwendete Packungen tragen müssen. Die separaten Reformpläne des Ministeriums könnten die Abrechnung solcher Arzneimittel dennoch langfristig verändern.

Quelle