Bundeskabinett lockert Energiedienstleistungsgesetz – Erleichterungen für Rechenzentren und Unternehmen
Hans-Theo KuhlBundeskabinett lockert Energiedienstleistungsgesetz – Erleichterungen für Rechenzentren und Unternehmen
Der Bundeskabinett hat Lockerungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) beschlossen. Die Änderungen erleichtern die Vorgaben für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren – insbesondere bei Energieverbrauch und Abwärmenutzung. Sowohl Befürworter als auch Kritiker haben bereits auf die Anpassungen reagiert.
Die überarbeitete Fassung des Gesetzes sieht vor, dass Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden verpflichtend ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen. Für Rechenzentren, die für ihren hohen Stromverbrauch und die Entstehung von Abwärme bekannt sind, gelten nun weniger strenge Effizienzziele. Statt bisher zwei Jahren haben sie nun vier Jahre Zeit, um die Vorgaben zu erfüllen.
Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, sofern kein lokales Fernwärmenetz verfügbar ist. Zudem wurde die Frist für Rechenzentren verlängert, ihren Strombedarf vollständig durch erneuerbare Energien auszugleichen – statt wie ursprünglich geplant bis 2027 nun bis 2030.
Die Reaktionen auf die Reformen fallen unterschiedlich aus. Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), bezeichnete die Änderungen als „deutliche Entlastung“. Demgegenüber kritisierte Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft, die Bundesregierung finde kein ausreichendes Gleichgewicht zwischen Klimaschutz und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch sprach gar von einer „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“ und warnte vor steigenden ökologischen und ökonomischen Kosten.
Trotz der Lockerungen bleibt die grundsätzliche Verpflichtung für Behörden und Unternehmen bestehen, ihren Energieverbrauch zu senken und Verschwendung zu vermeiden. Allerdings hat Deutschland seit 1990 kaum Fortschritte bei der Reduzierung des Energiebedarfs gemacht. Die neuen Regeln sollen die Belastung für die Wirtschaft mindern, ohne die langjährigen Effizienzherausforderungen aus den Augen zu verlieren.
