Gescheiterte Abschiebung in Paderborn: Issa al H. bleibt unauffindbar
Geplante Abschiebung von Issa al H. aus Paderborner Unterkunft scheitert
Eine für Juni des vergangenen Jahres geplante Abschiebung von Issa al H. aus einer Unterkunft in Paderborn scheiterte, nachdem Beamte ihn nicht auffinden konnten. An der Aktion waren Mitarbeiter der Ausländerbehörde und Polizisten beteiligt, doch der Einsatz endete bereits nach einer halben Stunde. Die Behörden bestätigten später, dass an diesem Tag keine weiteren Versuche unternommen wurden, ihn abzuschieben.
Der Vorfall ereignete sich in der ehemaligen Dempsey-Kaserne, wo Anwohner nach Angaben die Fahrzeuge des Abschiebeteams von der Straße aus gesichtet hatten. Offizielle Stellen bezeichneten solche gescheiterten Operationen als „völlig normal“, doch seit einem viel beachteten Angriff in Solingen gelten nun strengere Meldepflichten.
30-minütiger Einsatz ohne Erfolg
Am 5. Juni 2023 trafen fünf Mitarbeiter der Ausländerbehörde und Polizisten in der Paderborner Einrichtung ein, um Issa al H. abzuschieben. Sie durchsuchten Duschen, Toiletten und Gemeinschaftsbereiche, fanden jedoch keine Spur von ihm. Da den Beamten der Zutritt zu den Zimmern anderer Bewohner verwehrt blieb, waren ihre Möglichkeiten begrenzt.
Nach etwa 30 Minuten wurde der Einsatz abgebrochen. Noch vor Mittag kehrte Issa al H. in die Unterkunft zurück. An diesem Tag gab es keine weiteren Versuche, ihn festzusetzen.
Häufige Rückschläge bei Abschiebungen aus der Dempsey-Kaserne
Abschiebungen aus der ehemaligen Dempsey-Kaserne verlaufen historischen Angaben zufolge häufiger erfolglos als in anderen Einrichtungen. Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld erklärten später, gescheiterte Operationen seien „vollkommen normal“. Seit dem Angriff in Solingen müssen die Einsatzkräfte nun nach jedem fehlgeschlagenen Abschiebungsversuch ausführliche schriftliche Berichte anfügen.
Neue Meldepflichten nach Solingen-Angriff
Der gescheiterte Einsatz unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen bei der Durchsetzung von Abschiebungen aus bestimmten Unterkünften. Issa al H. blieb nach dem Vorfall in der Einrichtung, und es wurden keine weiteren Maßnahmen gegen ihn ergriffen. Die neuen Meldepflichten verlangen nun eine lückenlose Dokumentation jedes gescheiterten Falls – was den Prozess einer strengeren Kontrolle unterzieht.






