Hammer-Raub in Euskirchen: Bewährungsstrafe nach Apotheken-Überfall
Hans-Theo KuhlHammer-Raub in Euskirchen: Bewährungsstrafe nach Apotheken-Überfall
Ein Mann, der im Sommer 2024 einen Apotheker mit einem Hammer bedroht hatte, ist wegen Raubes verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verhängte eine Bewährungsstrafe, nachdem der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und das Opfer entschädigt hatte.
Der Vorfall ereignete sich in Euskirchen, als der Räuber mit verdecktem Gesicht die Apotheke betrat. Er näherte sich der Kasse, schwang drohend einen Hammer und erbeutete etwa 200 Euro. Der Apotheker wich zurück, aus Angst vor einem Angriff, während der Täter zudem eine Glasplatte am Eingang beschädigte.
Die Polizei entdeckte später in einer vom Verdächtigen zurückgelassenen Einkaufstasche ein Messer. Der Mann wurde festgenommen und wegen schweren Raubes angeklagt. Während des Prozesses gestand der Angeklagte die Tat und zahlte dem Apotheker 1.000 Euro als Schadensersatz – dieser nahm zudem seine persönliche Entschuldigung an.
Das Gericht verurteilte ihn wegen besonders schweren Raubes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der Fall ist damit abgeschlossen: Das Opfer erhielt Entschädigung, und der Täter muss keine Haftstrafe sofort antreten.
