NRW sagt Nein zur pauschalen Stallpflicht für Geflügel – Ministerin Gorißen setzt auf Risikoabwägung
Hans-Theo KuhlKein generelles Stallpflicht-Gesetz in NRW - NRW sagt Nein zur pauschalen Stallpflicht für Geflügel – Ministerin Gorißen setzt auf Risikoabwägung
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen lehnt pauschale Stallpflicht für Geflügel in Nordrhein-Westfalen ab
Die Landwirtschaftsministerin von Nordrhein-Westfalen, Silke Gorißen (CDU), hat eine generelle Stallpflicht für Geflügel im Bundesland ausgeschlossen. Diese Entscheidung fällt nach Forderungen des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) nach einer bundesweiten Regelung. Gorißen begründete die Ablehnung vor allem mit Bedenken hinsichtlich des Tierschutzes und der finanziellen Belastung für die Betriebe.
Der ZDG, im Volksmund oft als Geflügelverband bekannt, setzt sich seit Längerem für eine verpflichtende Stallpflicht ein – also die durchgehende Unterbringung von Geflügel in geschlossenen Ställen – und zwar flächendeckend in ganz Deutschland. Hintergrund sind anhaltende Diskussionen über die Seuchenprävention in der Nutztierhaltung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte jedoch, dass die Entscheidungskompetenz für solche Maßnahmen bei den Ländern liege und eine sorgfältige Abwägung vor der Umsetzung erforderlich sei.
Gorißen, in NRW zuständig für die Agrarpolitik, argumentierte, dass eine zwangsweise Verlegung von Freilandgeflügel in Ställe unnötigen Stress für die Tiere bedeuten könnte. Zudem verwies sie auf die wirtschaftlichen Folgen: Gerade kleine Betriebe stünden vor erheblichen Kosten, sollte eine pauschale Stallpflicht verhängt werden. Ihre Haltung spiegelt den Spagat zwischen Krankheitsvorsorge und den praktischen Herausforderungen für Geflügelhalter wider.
Vorerst wird NRW auf eine generelle Stallpflicht verzichten. Stattdessen sollen die Behörden Risiken weiter beobachten und gezielte Maßnahmen prüfen, wo es notwendig erscheint.
Die Ablehnung einer verpflichtenden Stallpflicht bedeutet, dass Geflügelhalter in NRW ihre bisherigen Haltungsformen vorerst beibehalten können. Gorißens Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, Tierschutz, wirtschaftliche Belastungen und Seuchenschutz gegeneinander abzuwägen. Die Debatte dürfte jedoch weitergehen, während Branchenvertreter und Politiker nach langfristigen Lösungen suchen.






